Rechtsprechung
   BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6330
BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86 (https://dejure.org/1987,6330)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1987 - 5 B 96.86 (https://dejure.org/1987,6330)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1987 - 5 B 96.86 (https://dejure.org/1987,6330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung eines verspäteten Widerspruchs in einem Flurbereinigungsverfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Gleichwertigkeit einer Abfindung - Wertfeststellung bei ständig steigender ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86
    Soweit mit den verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Beschwerde gegen die in § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG enthaltene Regelung des für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblichen Zeitpunktes in den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) erhoben werden, besondere Umstände geltend gemacht werden, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich des verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG rechtfertigen sollen, ist darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -<RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).

    Die nach dieser Vorschrift zu treffende Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung (BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61]).

  • BVerwG, 19.11.1970 - IV B 51.69

    Nichtzulassung der Revision - Erfordernisse der Beschleunigung des Verfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86
    Soweit mit den verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Beschwerde gegen die in § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG enthaltene Regelung des für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblichen Zeitpunktes in den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) erhoben werden, besondere Umstände geltend gemacht werden, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich des verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG rechtfertigen sollen, ist darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -<RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen der Nachsichtgewährung

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86
    Soweit mit den verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Beschwerde gegen die in § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG enthaltene Regelung des für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblichen Zeitpunktes in den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) erhoben werden, besondere Umstände geltend gemacht werden, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich des verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG rechtfertigen sollen, ist darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -<RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 C 57.76

    Vertrauen auf eine Auskunft - Unbebaubarkeit eines Grundstücks aus Rechtsgründen

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86
    Soweit mit den verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Beschwerde gegen die in § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG enthaltene Regelung des für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblichen Zeitpunktes in den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) erhoben werden, besondere Umstände geltend gemacht werden, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich des verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG rechtfertigen sollen, ist darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -<RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86
    Soweit mit den verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Beschwerde gegen die in § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG enthaltene Regelung des für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblichen Zeitpunktes in den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG) erhoben werden, besondere Umstände geltend gemacht werden, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich des verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG rechtfertigen sollen, ist darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 -<RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerfG - 1 BvL 19/84 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus BVerwG, 28.12.1987 - 5 B 96.86
    Der vom Kläger angesprochene Vorlagebeschluß des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Flurbereinigungsgericht) vom 21. Juni 1984 - 15 OVG A 31/83 - ist vom Flurbereinigungsgericht durch Beschluß vom 17. Dezember 1985 aufgehoben worden, wie das Bundesverfassungsgericht durch Schreiben vom 17. Februar 1986 - 1 BvL 19/84 - dem Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt hat.
  • BVerwG, 30.12.1987 - 5 B 97.86

    Bestimmung des Zeitpunktes hinsichtlich der Bemessung einer Landabfindung bei

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wurde vom beschließenden Senat durch Beschluß vom 28. Dezember 1987 - BVerwG 5 B 96.86 - zurückgewiesen.

    Nachdem im vorliegenden Falle durch die Zurückweisung der Beschwerde durch den angeführten Beschluß des beschließenden Senats vom 28. Dezember 1987 - BVerwG 5 B 96.86 - das Urteil des Flurbereinigungsgerichts vom 7. Mai 1986 - Nr. 13 A 85 A. 2218 - rechtskräftig geworden ist (§ 132 Abs. 5 Satz 3 VwGO), steht fest, daß die nach dem Vorbringen des Klägers nach der Wertfeststellung und nach der vorläufigen Besitzeinweisung eingetretene Qualitätsänderung seines in das Verfahren eingelegten Flurstücks ... alt bei der Bemessung der Abfindung keine Berücksichtigung finden kann.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht